Abrechnung über die Grundversicherung (KVG) Ab dem 1. Juli 2022 wird Psychotherapie, welche von kantonal zugelassenen psychologischen PsychotherapeutInnen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt, wird meine psychologische Psychotherapie ab 1. September 2022 über die Grundversicherung abgerechnet.
Die Tarifregelung unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und werden minutengenau abgerechnet. Therapieleistungen werden gemäss der Tarifpositionen der Tarifstruktur PsyTarif abgerechnet. Neben den Anwesenheitsleistungen (Dauer der effektiven Therapiesitzung) werden zusätzliche Abwesenheitsleistungen (u.a. Vor- und Nachbereitung der Therapiesitzungen, schriftliche Therapieplanung, Aktenstudium, Koordinationsleistungen, Berichtwesen, etc.) in Rechnung gestellt.
Ärztliche Anordnung (Download : anordnung_psychologische_psychotherapie.pdf) Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.
Die schriftliche Anordnung wird dem Patienten/der Patientin direkt ausgehändigt und nicht mir zugestellt. Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden, ist zeitlich nicht befristet und die Therapie kann nach Rücksprache mit dem anordnenden Arzt/der anordnenden Ärztin um weitere 15 Therapiestunden verlängert werden.
Abrechnung über die Zusatzversicherung (VVG) und privat zahlend Einzeltherapie à 60 Minuten: CHF 190.00
Anerkennung durch die Zusatzversicherung Ab dem 1.7.2022 ist die Beteiligung an den Kosten für Psychotherapie nicht garantiert. Ich empfehle Ihnen, sich direkt bei der Zusatzversicherung zu informieren, ob und in welcher Höhe sich ihre Versicherung an den Kosten beteiligt. Zudem sollten Sie sich über die Überweisungskonditionen informieren.
Terminabsagen Im Verhinderungsfall müssen Sie dies mindestens 24 Stunden vor dem Sitzungsbeginn melden. Halten Sie diese 24-Stunden-Regel nicht ein oder versäumen die Sitzung, erlaube ich mir, Ihnen das Honorar in Höhe von CHF 154.80 für die Anwesenheitszeit einer Therapiesitzung (60 Minuten) gemäss der Tarifstruktur (PsyTarif) in private Rechnung zu stellen.
HypnoBirthing
3 Sitzungen à jeweils 60 Minuten: CHF 560.00 5 Sitzungen à jeweils 60 Minuten: CHF 870.00
Die Sitzungsdauer und die Termine können wir Ihren Bedürfnissen anpassen und auf den Geburtstermin abstimmen.
Viniyoga
Einzelsitzungen à 60 Minuten: CHF 120.00 Gruppensitzungen: Haben Sie Lust, in einer Gruppe Yoga zu praktizieren (z.B. am Arbeitsplatz), dann kontaktieren Sie mich bitte. Gemeinsam können wir räumliche, zeitliche und finanzielle Fragen klären.